News-Archiv | Artikel vom 03.02.2012
Richtig versichert in den Sonnenurlaub

Fliehen auch Sie in die warme südliche Sonne, wenn der Winter hierzulande kein Ende nehmen will? Keinesfalls verzichten sollten Sie als Fernurlauber auf eine Reisekrankenversicherung. Die Kosten sind gering und der Nutzen der Police groß, wenn Sie am Urlaubsort plötzlich krank werden und kostspielige medizinische Hilfe brauchen. Der Reisekrankenversicherer bezahlt die erforderliche ärztliche Behandlung im Ausland, die nötigen Medikamente und bei schweren Erkrankungen sogar den Rücktransport per Rettungsflug in die Heimat. Die Rechnung für den medizinisch betreuten Heimflug wird von der gesetzlichen Kasse zuhause nicht erstattet, im Ernstfall zahlen Sie ohne Reisekrankenversicherung oft zehntausende Euro aus der eigenen Tasche.
Dringend empfohlen für Pauschalreisen ist auch eine Reiserücktrittsversicherung. Sie zahlt die Stornogebühren, wenn Sie den bereits gebuchten Urlaub wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie nicht antreten können. Versichert sind auch andere triftige Rücktrittsgründe wie beispielsweise der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder ein schwerer Einbruch in der heimischen Wohnung. Die Angst vor Terroranschlägen oder vor einer gerade am Urlaubsort grassierenden Infektionskrankheit wird als Rücktrittsgrund allerdings nicht anerkannt. Wichtig ist, bei Eintritt des Versicherungsfalls sofort den Reiserücktrittsversicherer zu informieren. Andernfalls erlischt der Anspruch auf volle Erstattung und der Versicherer zahlt lediglich die Stornokosten, die angefallen wären, wenn man ihn sofort über den Reiserücktritt informiert hätte.
Wenn Sie sich am Urlaubsort einen Mietwagen nehmen, sollten Sie damit rechnen, dass die Deckungssummen des örtlichen Fahrzeugversicherers oft zu gering sind, falls Sie mit dem Leihwagen einen Unfall verursachen. Meist enthält schon die eigene Kfz-Versicherung in Deutschland eine so genannte Mallorca-Police für den Mietwagen im Urlaub. Damit wird der Versicherungsschutz fürs Leihfahrzeug an die in Deutschland üblichen Haftungssummen angepasst. Teure Zusatzversicherungen am Urlaubsort sind dann unnötig. Verzichten kann man nach Meinung vieler Experten auf eine Reisegepäckversicherung. Denn die zahlt nur dann, wenn den Reisenden am Verlust seines Gepäcks keinerlei Schuld trifft. Dieser Nachweis ist in vielen Fällen schwierig.
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