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Private Krankenversicherung                                                                                                                                                                  Telefonische Beratung: 07221 217 7873

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung zum 01.01.2012!

Zahlreiche private Krankenversicherungen haben zum Teil massive Beitragserhöhungen zum 01.01.2012 ausgesprochen. Vor allem Kunden der Central Krankenversicherung und der Allianz sind von Beitragserhöhungen betroffen. Nutzen Sie daher unseren kostenlosen Vergleichsservice und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

Vorsicht bei den Leistungen in der privaten Krankenversicherung!

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich genau über die Vertragsdetails informieren. In Zahlreichen Tarifen sind wichtige Dinge wie Krankenfahrstühle, Blindenhund, Prothesen etc, garnicht oder nur unzureichend versichert. Dies kann dazu führen, dass Sie im Leistungsfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Beispiel: Nach einem schweren Unfall benötigen Sie einen elektrisch betriebenen Rollstuhl. Kostenpunkt 10.000 Euro. Ihr Tarif in der privaten Krankenversicherung leistet aber nur eine Kostenerstattung i.H.v 1.500 Euro für handbetriebene Rollstühle. Auf den gesamten Kosten für den benötigten elektrischen Rollstuhl bleiben Sie sitzen.

Unser Rat an Sie: Nutzen Sie unser Wissen in der privaten Krankenversicherung und lassen Sie sich umfassend und individuell zu den Angeboten auf dem Markt beraten.

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

Vergleich und Angebot Krankentagegeld
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