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Private Krankenversicherung                                                                                                                                                                  Telefonische Beratung: 07221 217 7873

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung zum 01.01.2012!

Zahlreiche private Krankenversicherungen haben zum Teil massive Beitragserhöhungen zum 01.01.2012 ausgesprochen. Vor allem Kunden der Central Krankenversicherung und der Allianz sind von Beitragserhöhungen betroffen. Nutzen Sie daher unseren kostenlosen Vergleichsservice und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

Vorsicht bei den Leistungen in der privaten Krankenversicherung!

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich genau über die Vertragsdetails informieren. In Zahlreichen Tarifen sind wichtige Dinge wie Krankenfahrstühle, Blindenhund, Prothesen etc, garnicht oder nur unzureichend versichert. Dies kann dazu führen, dass Sie im Leistungsfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Beispiel: Nach einem schweren Unfall benötigen Sie einen elektrisch betriebenen Rollstuhl. Kostenpunkt 10.000 Euro. Ihr Tarif in der privaten Krankenversicherung leistet aber nur eine Kostenerstattung i.H.v 1.500 Euro für handbetriebene Rollstühle. Auf den gesamten Kosten für den benötigten elektrischen Rollstuhl bleiben Sie sitzen.

Unser Rat an Sie: Nutzen Sie unser Wissen in der privaten Krankenversicherung und lassen Sie sich umfassend und individuell zu den Angeboten auf dem Markt beraten.

Private Krankenversicherung

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Rückkehr in die gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.

Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 50.850 Euro betragen hat (Stand 2012). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.

Vergleich und Angebot Private Krankenversicherung
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