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Private Krankenversicherung                                                                                                                                                                  Telefonische Beratung: 07221 217 7873

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung zum 01.01.2012!

Zahlreiche private Krankenversicherungen haben zum Teil massive Beitragserhöhungen zum 01.01.2012 ausgesprochen. Vor allem Kunden der Central Krankenversicherung und der Allianz sind von Beitragserhöhungen betroffen. Nutzen Sie daher unseren kostenlosen Vergleichsservice und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.

Vorsicht bei den Leistungen in der privaten Krankenversicherung!

Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich genau über die Vertragsdetails informieren. In Zahlreichen Tarifen sind wichtige Dinge wie Krankenfahrstühle, Blindenhund, Prothesen etc, garnicht oder nur unzureichend versichert. Dies kann dazu führen, dass Sie im Leistungsfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Beispiel: Nach einem schweren Unfall benötigen Sie einen elektrisch betriebenen Rollstuhl. Kostenpunkt 10.000 Euro. Ihr Tarif in der privaten Krankenversicherung leistet aber nur eine Kostenerstattung i.H.v 1.500 Euro für handbetriebene Rollstühle. Auf den gesamten Kosten für den benötigten elektrischen Rollstuhl bleiben Sie sitzen.

Unser Rat an Sie: Nutzen Sie unser Wissen in der privaten Krankenversicherung und lassen Sie sich umfassend und individuell zu den Angeboten auf dem Markt beraten.

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Thema Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.

Vergleich und Angebot Krankenzusatzversicherung
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